Wie Starte ich meine Ernährungsberatung?

Im Prinzip ist die Beratung für jeden sinnvoll, der Wert legt auf eine gesunde ausgewogene Ernährung als Basis eines vitalen Lebensstils

(1) Schick mir gerne eine Anfrage für einen Kostenvoranschlag oder buche ein Gratis-Erstgespräch zum Kennenlernen.
(2) Reiche Deine Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein bevor Deinen Ersten Beratungstermin.
(3) Erhalte die Genehmigung zur Kostenbezuschussung von Deiner Krankenkasse.
(4) Terminiere dein Erstes Beratungsgespräch.

Meine Leistungen im Überblick - Wer bezahlt die Kosten für eine Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?


Gesetzliche Krankenkassen

Bei Vorlage eines Kostenvoranschlags und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (PDF ca. 150 KB) zur Ernährungsberatung erstattet die gesetzliche Krankenkasse eine Beratung durch eine professionelle Ernährungsberaterin oder einen Ernährungsberater bis zu 100%. 

Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Leistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht vollständig umfasst sind, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z.8. einer Krankenkasse, etc.). In diesen Fällen ist der Patient Selbstzahler und zur Entrichtung des Entgeltes verpflichtet. Der Beratungszyklus richtet sich nach Deinen individuellen Bedürfnissen. Siehe im weiterverlauf "Beratungshonorar".

Konditionen und Anmeldung Ernährungsberatung 

Das Beratungshonorar für 60 Minuten beträgt Euro 100,00 netto. Es wird die in Anspruch genommene Zeit abgerechnet. 

Nach Abschluss der Ernährungsberatung, -therapie erhältst Du eine Rechnung zur Überweisung. 
 

Ernährungsberatung mit Vorlage einer ärztlichen Zuweisung (Ernährungstherapie) ist nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Ernährungsberatung zur Prävention, d.h. ohne Vorlage einer ärztlichen Zuweisung, muss zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet werden.

Jeder behandelnde Arzt kann eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung ausstellen. Es handelt sich um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Formular ärzlichen Zuweisung (PDF ca. 190 KB) sein. 
 

(2) Klicke hier zum Antrag auf Kostenbeteiligung bei Krankenkasse und Krankenversicherung